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Die Überbrückungshilfe wird verlängert

Die Überbrückungshilfe wird verlängert

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen berechtigen Sie zur Antragstellung:

 

  • Umsatzeinbruch mindestens 50% in 2 zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • Umsatzeinbruch mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Höhe der Förderung

Gefördert wird in der 2. Phase wie folgt: 

 

  • Umsatzeinbruch größer 70%        =       Erstattung 90% der Fixkosten
  • Umsatzeinbruch 50 – 70%            =       Erstattung 60% der Fixkosten
  • Umsatzeinbruch größer 30%        =       Erstattung 40% der Fixkosten

 

Die Personalkostenpauschale wurde auf 20% erhöht. Private Lebenshaltungskosten und ein kalkulatorischer Unternehmerlohn werden ausdrücklich nicht begünstigt.

Wie wird die Überbrückungshilfe beantragt?

Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mitte Oktober möglich und erfolgt ausschließlich über Ihren Steuerberater in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erfolgt die Antragstellung aufgrund von Schätzungen und Prognosen, bis 31.12.2021 sind dann die tatsächlichen Werte nachzuweisen. Bei der Schlussabrechnung sollen nunmehr Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.     

Was ist zu tun?

Wenn Sie nach erster eigenen Einschätzung die Voraussetzungen erfüllen, dann sollten Sie jetzt keine Zeit verlieren. Denn die Zahlen zu Umsätzen, Umsatzschätzungen und Fixkosten sollten möglichst korrekt und schnell vorliegen. Nur so kann der Antrag auf Förderung für Ihr Unternehmen schnell gestellt und bearbeitet werden.

Um den Antrag gut vorzubereiten, ist folgendes erforderlich:

Stellen Sie sicher, dass uns für die Erstellung Ihrer Buchhaltung April bis August 2020 alle relevanten Daten vorliegen. Prüfen Sie, ob Sie uns alle Angaben, Belege und Daten für die Monate April bis August 2020 übermittelt haben.

Es muss auch eine Umsatzschätzung für jeden einzelnen der Monate Oktober, November und Dezember abgegeben werden. Stellen Sie – nach den Monaten Oktober, November und Dezember – getrennt dar, welche Umsätze Sie in diesen Monaten voraussichtlich realisieren können.

Gefördert werden Fixkosten, für die Sie die Verträge vor dem 1.3.2020 abgeschlossen haben. Prüfen Sie, ob uns alle Buchungsunterlagen zu ihren Fixkosten vorliegen und welche der Kosten auf Verträgen beruhen, die Sie vor dem 1.3.2020 eingegangen sind.

Informationssammlung

Aus den derzeit verfügbaren Informationen haben wir Ihnen die aus unserer Sicht relevantesten zusammengestellt, auf die wir hier gerne verweisen:

Gemeinsame Presseerklärung BMWi und Bundesregierung vom 18.09.2020

Informationen zur Überbrückungshilfe

Was kann taxcess für Sie tun?

taxcess® ist auch weiterhin in der Krise für Sie da. Auf Grundlage Ihrer Finanzbuchhaltung können wir selbstverständlich auch sehr kurzfristig Informationen und Stellungnahmen zum Finanzbedarf Ihrer Unternehmens im Rahmen einer überschlägigen oder detaillierten Planung zur Verfügung stellen.

Termine mit Ihrem Steuerberater in Coronazeiten? Kein Problem! Durch die Nutzung von Telefon- und Videokonferenzen ist ein persönlicher Termin auch kurzfristig möglich.